Die Handwerkskammer Düsseldorf ist eine Körperschaft des öffentlichen rechts. Das bedeutet, dass die Arbeit der Handwerkskammer durch ein gesetz geregelt wird. Die Beschlüsse der Kammer werden durch die Behörden geprüft. In Düsseldorf ist es der Regierungspräsident, der die Beschlüsse der Kammer genehmigen muss. |
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