Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) steht für eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten. Als Dachverband schließt er keine Tarifverträge ab.
Er arbeitet auf internationaler Ebene im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) und im Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG) mit und vertritt die deutsche Gewerkschaftsbewegung bei internationalen Institutionen wie der EU und der UNO.
Seit seiner Gründung 1949 ist er dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet. Er ist - wie seine Mitgliedsgewerkschaften - pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral. Er bezieht Position im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB handeln mit den Arbeitgebern Tarifverträge, u.a. zu Einkommen, Arbeitszeiten, Urlaub aus. Im Falle eines Arbeitskampfes organisieren sie den Streik und zahlen den Mitgliedern Streikunterstützung.
Sie helfen bei der Gründung von Betriebsräten, unterstützen die Beschäftigten bei betrieblichen Konflikten und vertreten sie bei Streitigkeiten mit ihrem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder genießen kostenlosen Rechtsschutz.
Die Gewerkschaften in Deutschland vertreten auch die Interessen der Beschäftigten im Handwerk.
Beim Deutschen Gewerkschaftsbund gibt es hierfür einen eigenständigen Sekretariatsbereich. Hier werden die Aufgaben der ArbeitnehmervertreterInnen in den Handwerkskammern vor Ort, in den Ländern und auf der Bundesebene koordiniert.
In der Handwerkskammer (HwK) haben die Gewerkschaften einen festen Platz. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung der Handwerkskammer setzen sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern zusammen. Ihre Mehrzahl ist Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft. Dem Vorstand einer Handwerkskammer gehören ein Präsident und zwei Vizepräsidenten an, wovon einer aus den Arbeitnehmerreihen sein muss: Hier eine Übersicht, wer die Arbeitnehmer in den Handwerkskammern vertritt.
Zuständig für die Berufsausbildung und Weiterbildung im Handwerk ist die jeweilige DGB-Abteilung Bildung und Qualifizierung. |
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