Aufgaben und Organe der HWK
Die Handwerkskammer Düsseldorf ist eine Körperschaft des öffentlichen rechts. Das bedeutet, dass die Arbeit der Handwerkskammer durch ein gesetz geregelt wird. Die Beschlüsse der Kammer werden durch die Behörden geprüft. In Düsseldorf ist es der Regierungspräsident, der die Beschlüsse der Kammer genehmigen muss.
Der Zuständigkeitsbereich der HWK Düsseldorf ist der Regierungsbezirk Düsseldorf.
Ihr gehören "die selbständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge (Auszubildende) dieser Gewerbetreibenden."
Downloads
Hier kannst Du die Satzung und den Organisationsplan der Handwerkskammer Düsseldorf downloaden:
Organisationsplan [61 KB]
Satzung [94 KB]
Die Handwerksorganisation [117 KB]




















