Organe der HWK

Die Handwerkskammer Düsseldorf ist eine Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks.

Oberstes Organ ist die Vollversammlung mit 90 Mitgliedern; davon 60 Vertretern der Arbeitgeber und 30 Vertretern der Arbeitnehmer im Handwerk. Die Vollversammlung tagt in der Regel zwei Mal jährlich und fasst Beschlüsse, insbesondere über den Haushalt, die Einnahmen, Investionen und Prüfungsordnungen.

In den Ausschüssen werden die Themen, mit denen sich die Vollversammlung beschäftigt, erarbeitet.

Der Vorstand begleitet die laufenden Geschäfte.

Das Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten und den beiden Vizepräsidenten für die Arbeitgeberseite und die Arbeitnehmerseite zusammen.

Die laufenden Geschäfte werden vom Hauptgeschäftsführer und dem Geschäftsführerkollegium geführt.