3.12.07:Intern. Tag d. Menschen mit Behinderung

Quelle: www.nrw.dgb.de

Am heutigen 3. Dezember ist als Tag der Menschen mit Behinderung ausgerufen worden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nordrhein Westfalen zieht an diesem Tag Bilanz über die aktuelle Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen in der Wirtschaft:

„Der aktuell leichte Rückgang bei den arbeitslosen Schwerbehinderten darf nicht überbewertet werden. Allein in NRW sind über 40.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Die längerfristige Betrachtung zeigt, dass dieser Personenkreis von der günstigen konjunkturellen Entwicklung der letzten Monate nur unterdurchschnittlich profitiert hat.

„Es bedarf jetzt besonderer Anstrengungen, um die positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Einstellung (schwer-)behinderten Menschen zu nutzen“, so DGB-Bezirksvorsitzender Guntram Schneider. „Es kann nicht hingenommen werden, dass der Großteil der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommt.“

So weist der in diesem Jahr veröffentlichte Bericht der Landesbehindertenbeauftragten für Nordrhein-Westfalen aus, dass rund ein Viertel der Arbeitgeber gar keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt. Weitere 50% erfüllen ihre Beschäftigungspflicht demnach nur zum Teil und nur knapp jeder vierte Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Mitarbeitern kommt der gesetzlichen Beschäftigungspflichtquote von 5% nach. Im Bereich der NRW-Landesverwaltung sah die Beschäftigungsquote mit 5,7% im letzten Jahr zwar etwas besser aus, aber auch hier sei noch längst nicht alles getan, was möglich sei.

Guntram Schneider: „Die Zurückhaltung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil ein breites Angebot an Unterstützungsleistungen existiert, das sich von der Arbeitsassistenz, über technische Hilfen bis zu Hilfen zum Erhalt und zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten erstreckt. Statt sich hier z. B. bei den Integrationsämtern schlau zu machen, konservieren leider noch immer zu viele Arbeitgeber das Vorurteil, dass schwerbehinderte Menschen zwangsläufig in ihrer Leistung beeinträchtigt seien. Dies ist jedoch längst nicht der Regelfall. Oft ist die Behinderung bei den Betroffenen sogar ein besonderer Leistungsansporn.““